Wasserwirtschaft

Aufgabenbereiche des Sachverständigen in der Wasserwirtschaft für Kleinkläranlagen:

Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer beschränkten Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 17a Abs. 1 Nr. 2 BayWG für das Einleiten von in Kleinkläranlagen behandeltem Hausabwasser bis zu 8 m3/d in ein Gewässer, die Erstellung von Gutachten über die ordnungsgemäße Errichtung der Anlagen (Bauabnahme) sowie die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Eigenkontrolle und Wartung.