Energieberatung

Leistungen:

  • Erstellen von Energieausweisen für Wohngebäude
  • Energetische Sanierung: Erarbeiten verschiedener Variaten der Sanierung und deren Wirschaftlichkeit

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Energieberater (HWK)

Bei steigenden Energiepreisen werden energieeffiziente Gebäude immer attraktiver. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden und gibt konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung. Er sorgt für mehr Transparenz am Immobilienmarkt, indem er verlässliche Informationen über den Energiebedarf liefert.

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Rechtlicher Hintergrund:

Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1.Oktober 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude in Deutschland ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.